Die hessischen Tennisvereine können zu einem fast normalen Betrieb zurückkehren - das Motto "Vorsicht, Vertrauen, Verantwortung" gilt aber weiterhin! Das ergibt sich aus den Maßnahmen, die das Corona-Kabinett am 22. Juni 2021 aufgrund der sinkenden Fallzahlen festgelegt hat. Die neuen Regelungen, die in der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) festgehalten sind, gelten von Freitag, 25. Juni 2021, bis Donnerstag, 22. Juli 2021.
Demnach ist der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Es findet keine Differnzierung unterschiedlicher Gruppen (Genesene, Geimpfte, etc.) mehr statt. Somit sind jegliche Trainings- und Wettkampfformen uneingeschränkt für alle möglich. Hinsichtlich des geforderten sportartspezifischen Hygienekonzeptes wird auf die aktuellen DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens verwiesen.
Für den Mannschaftsspielbetrieb gelten die am 25. Juni aktualisierten Durchführungsbestimmungen.
Was gilt darüber hinaus zu beachten?
Appell
Ja, die neuesten Lockerungen sind für uns alle sehr erfreulich und stimmen uns positiv auf einen erfolgreichen Weg raus aus der Pandemie. Wir möchten dennoch daran erinnern, die aktuelle Entwicklung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auch weiterhin mit Sorgfalt und Verantwortung zu handeln. Nur so kann die positive Entwicklung auch ungefährdet fortgesetzt werden.
Quelle: Hessischer Tennisverband.